In der Vergangenheit habe es gerade in der Zusammenarbeit mit Touristikunternehmen an entsprechenden Vorschriften für Hotels gefehlt. In der Praxis wurden folglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter verwendet. Der Rechtsausschuss des Hotelverbandes Deutschland (IHA), ein Expertengremium aus Fachjuristen und erfahrenen Praktikern, habe nun mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter Regelungen für Verträge zwischen Hotels und Reiseveranstaltern erstellt. Mit ihnen würde generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien geklärt und somit eine professionelle Zusammenarbeit gewährleistet. Die AGBR berücksichtigen dabei auch die unterschiedliche Interessenlage von Hotels, die intensiv oder nur gelegentlich mit Reiseveranstaltern zusammenarbeiten.
via destinet.de
Kann mal jemand erklären, ob es wesentliche Neuigkeiten im Vergleich zu vorher gibt? Oder geht es primär darum "eigene" AGB zu haben?
Photo cc "Hotel Spiral Staircase von david.nikonvscanon bei Flickr"
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